Covid - 19

Änderung der Reinigungs- und Hygienevorschriften zwischen 2000 und 2021
Seitdem das Coronavirus unser Leben maßgeblich beeinflusst, sollten Sie als Unternehmer oder Betreiber einer öffentlich zugänglichen Anlage / Institution jederzeit auf dem neuesten Stand der aktuell gültigen Hygienevorschriften in Ihrem Bundesland sein. 

Noch am 22.08.2000 wurde in einer gemeinsamen Presseerklärung vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), Robert Koch-Institut (RKI) und dem Umweltbundesamt (UBA) befürwortet, dass in Privathaushalten nur herkömmliche Reinigungsmittel zur Sicherung der Hygiene verwendet werden sollten. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Sachlage allerdings grundlegend geändert – vor allem für Gewerbebetreibende.

Wir versuchen unseren Kunden einen Best möglichen Service zu bieten. Unteranderem ist es uns sehr wichtig alle Fragen unser Kunden zu beantworten. Darum findet Ihr in unserer Fußzeile die Rubrik Fragen und Antworten, zu den unterschiedlichsten Themen. Zögert nicht, mit uns kontakt aufzunehmen.
Aktuelle Themen W-Fragen Thema Reinigung sowie Alles Wissenswerte über Wischmöppe.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die aktuellen Regelungen zu Reinigung und Hygiene aus der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO 2021 in NRW:

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 03.April.2022 
§ 4 Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen

6. „…… Zur infektionsschutzgerechten Handhygiene, Reinigung oder Wäsche sind Produkte zu verwenden, die aufgrund einer fettlösenden oder mindestens begrenzt viruziden Wirkung das SARS-CoV-2-Virus sicher abtöten.“

Bei 1 Plus Hygiene finden Sie sämtliche Produkte, die Sie zur Einhaltung dieser Vorschrift benötigen.

Hier finden Sie zugelassene Antigen Schnelltests

Aktuelle Verordnungen

Weiterführende Links:

 

 

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